Ziel der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie ist die Sicherung der Artenvielfalt durch die Erhaltung der natürlichen Lebensräume in Europa sowie der dort wild lebenden Tiere und Pflanzen. Sie wurde von der Europäischen Gemeinschaft verabschiedet und ist bereits seit dem 5. Juni 1992 in Kraft. Zum 1. Januar 2007 wurde sie konsolidiert. Die Regelungen betreffen den Raum der europäischen Mitgliedstaaten.
Die FFH-Richtlinie ist eine wichtige Richtlinie im Kontext der Nachhaltigkeit. Sie bildet auch die Grundlage für den Aufbau des europäischen Schutzgebietssystems „Natura 2000“. Unternehmen sollten in Kongruenz mit dieser Richtlinie handeln.
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