Last Updated on 3. März 2026 by autor

In den letzten Jahren hat sich das Verständnis von Risiken im Finanzsektor grundlegend erweitert. Es geht nicht mehr nur um klassische Kredit- oder Marktrisiken, sondern zunehmend um die Auswirkungen von Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG) auf die Stabilität von Finanzinstituten. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat hierzu eine klare Position bezogen: Nachhaltigkeitsrisiken sind keine eigenständige Risikoart, sondern wirken als Risikotreiber auf alle bekannten Risikoarten wie Adressenausfall-, Marktpreis-, Liquiditäts- und operationelle Risiken.

Das im Jahr 2020 veröffentlichte und seither kontinuierlich aktualisierte „Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken“ der BaFin dient als unverbindliches, aber wegweisendes Rahmenwerk für die unter ihrer Aufsicht stehenden Institute. Es konkretisiert die Erwartungen der Aufsicht an ein angemessenes Risikomanagement in Bezug auf Nachhaltigkeitsfaktoren. In den Jahren 2024 und 2025 hat die Bedeutung dieses Merkblatts durch die Integration in die MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement) und die europäischen Leitlinien der EBA (European Banking Authority) massiv zugenommen [1].

Definition von Nachhaltigkeitsrisiken

Nachhaltigkeitsrisiken bezeichnen Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines Instituts haben können. Die BaFin unterscheidet dabei zwei Hauptkategorien:

1. Physische Risiken

Diese resultieren direkt aus den Folgen des Klimawandels und anderen Umweltveränderungen. Sie können entweder akut (z.B. Extremwetterereignisse wie Hochwasser, Stürme oder Dürren) oder chronisch (z.B. langfristige Veränderungen des Meeresspiegels oder der Durchschnittstemperatur) sein. Für eine Bank bedeutet dies beispielsweise, dass Immobilien als Kreditsicherheiten in Überschwemmungsgebieten an Wert verlieren oder landwirtschaftliche Betriebe durch Dürren zahlungsunfähig werden [2].

2. Transitorische Risiken

Diese entstehen durch den Übergang zu einer kohlenstoffarmen und nachhaltigen Wirtschaft. Sie umfassen politische Maßnahmen (z.B. CO2-Steuern, Verbote bestimmter Technologien), technologische Entwicklungen (z.B. Durchbruch der Elektromobilität) und Veränderungen im Konsumentenverhalten. Unternehmen, die sich nicht schnell genug anpassen, riskieren den Verlust ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Für die Bank führt dies zu einem erhöhten Ausfallrisiko in den betroffenen Branchen (z.B. fossile Energien, Automobilindustrie) [3].

Die Erwartungen der BaFin an das Risikomanagement

Die BaFin erwartet von den Instituten, dass sie Nachhaltigkeitsrisiken systematisch in ihre Strategie und ihre Risikosteuerung integrieren. Dies umfasst mehrere Ebenen:

  1. Strategie und Governance: Die Geschäftsleitung trägt die Gesamtverantwortung für die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsaspekten in die Geschäfts- und Risikostrategie. Es müssen klare Verantwortlichkeiten und Prozesse definiert werden, um diese Risiken zu identifizieren und zu steuern.
  2. Risikoidentifizierung und -bewertung: Institute müssen Methoden entwickeln, um die Wesentlichkeit von Nachhaltigkeitsrisiken für ihr Haus zu beurteilen. Dies geschieht häufig durch Szenarioanalysen und Stresstests, die verschiedene Klimapfade und deren Auswirkungen auf das Portfolio simulieren.
  3. Risikosteuerung und -überwachung: Nachhaltigkeitsfaktoren müssen in die Kreditvergabeprozesse und die Anlageentscheidungen einfließen. Dies kann durch Ausschlusskriterien für bestimmte Branchen oder durch die Vergabe von ESG-Scores für Kreditnehmer erfolgen.
  4. Berichterstattung: Die Institute müssen intern und extern transparent über ihren Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken berichten. Seit 2024 ist dies durch die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) und die Offenlegungsverordnung (SFDR) für viele Institute verpflichtend [4].

Integration in die MaRisk und europäische Vorgaben

Ein entscheidender Schritt war die Integration der Anforderungen an das Management von ESG-Risiken in die 7. Novelle der MaRisk (Juni 2023). Damit sind die Erwartungen der BaFin nicht mehr nur unverbindliche Empfehlungen, sondern Teil der verbindlichen Aufsichtspraxis. Zudem orientiert sich die BaFin eng an den Leitlinien der EBA (European Banking Authority), insbesondere den Guidelines on loan origination and monitoring, die eine explizite Berücksichtigung von ESG-Faktoren bei der Kreditvergabe fordern.

Auch die EZB (Europäische Zentralbank) hat für die von ihr direkt beaufsichtigten bedeutenden Institute (Significant Institutions) strenge Erwartungen formuliert und führt regelmäßige thematische Überprüfungen (Thematic Reviews) durch, um die Fortschritte der Banken beim Management von Klima- und Umweltfaktoren zu kontrollieren [5].

Herausforderungen für die Institute

Die Umsetzung der BaFin-Vorgaben stellt die Banken vor erhebliche Herausforderungen. Eine der größten Hürden ist die Datenverfügbarkeit und -qualität. Um physische und transitorische Risiken präzise zu bewerten, benötigen Banken detaillierte Informationen über ihre Kunden und deren Standorte. Viele dieser Daten sind derzeit noch nicht in der erforderlichen Tiefe verfügbar.

Zudem erfordert die Modellierung von Klimarisiken neues Fachwissen und komplexe IT-Lösungen. Da Klimaveränderungen über sehr lange Zeiträume wirken, stoßen klassische Risikomodelle, die auf historischen Daten basieren, an ihre Grenzen. Banken müssen daher verstärkt auf zukunftsgerichtete Szenarioanalysen setzen [6].

Fazit

Nachhaltigkeitsrisiken sind für die BaFin ein integraler Bestandteil der Finanzstabilität. Die Zeit des Abwartens ist vorbei; Banken müssen Nachhaltigkeit als harten Risikofaktor begreifen und in ihre täglichen Prozesse integrieren. Wer Nachhaltigkeitsrisiken ignoriert, gefährdet nicht nur die Umwelt, sondern auch seine eigene Existenzberechtigung am Finanzmarkt. Die BaFin wird in den kommenden Jahren ihre Aufsichtstätigkeit in diesem Bereich weiter intensivieren, wobei der Fokus zunehmend auf der praktischen Umsetzung und der Datenqualität liegen wird.

Referenzen

  1. Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken – BaFin
  2. Finanzielle Nachhaltigkeit: Position der BaFin
  3. ESG and Sustainable Finance – EBA
  4. Nachhaltigkeitsrisiken für Banken – Bankenverband
  5. MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement) – Deutsche Bundesbank
  6. ESG-Risikomanagement in Banken – PwC Deutschland