Aktuell befinden sich aufgrund der erlassenen EBA Guidelines on loan origination and monitoring die ESG Kriterien im Fokus des Risikomanagements von Banken. Sie können daher aktuell als wesentliche Treiber rund um regulatorische Anforderungen an die Offenlegung und das Reporting von neuen, ergänzenden Risikoparametern wahrgenommen werden.

Doch wie zeigt sich die Relevanz auf der Investorenseite? Der Bezug zu den ESG-Kriterien kann hier nur indirekt festgestellt werden, da durch die neuen Regulierungsanforderungen eine Steuerung der Kapitalströme intendiert wird. Aus Sicht der Finanzinstitute stellt sich die Herausforderung, wie ein ESG-Risk-Management intelligent mit einer strategischen ESG-Ausrichtung verbunden werden kann. Letztlich bergen ESG Finanzierungen zudem durch noch nicht gesetzte einheitliche Branchenstandards Risiken bei Verstößen. Die Rechtsfolgen bei schwer überwachbaren Standards einhergehend mit Reputationsschäden bedürfen eine sorgsame Vorgehensweise in der Festsetzung der institutsindividuellen Auswahlkriterien für die Finanzierungs- Due-Dilligence.

 

ESG Kriterien: Bilanzielle Anreizpunkte wären wichtig

Um die Steuerung der Kapitalströme stärker und zielgerichteter voranzutreiben, sind weitere Signale von Seiten der Regulatorik wünschenswert, die z.B. bilanzielle Anreizpunkte für das Assetmanagement von „grünen Portfolien“ setzen, damit die Umsetzung der wichtigen neuen ESG-Standards auch in Markteffekten (Margen Grids) spür- und messbar sein wird.